Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie ein Ferienobjekt in Ilsenburg (Harz) betreiben oder künftig betreiben möchten.
Neuanmeldung eines Ferienobjektes
Wenn Sie ein Ferienobjekt anmelden möchten, welches vorher noch nicht als solches genutzt wurde, muss zuerst eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt des Landkreises Harz beantragt werden.
Falls Sie dazu nähere Informationen benötigen wenden Sie sich gern an an das Bauamt der Stadt Ilsenburg (Harz).
Eine Gewerbeanmeldung findet dann ebenfalls bei der Stadt Ilsenburg (Harz) statt. Ansprechpartner hierfür ist Herr Waack.
Danach müssen Sie Ihr Ferienobjekt auch bei uns anmelden, dafür nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin oder kommen Sie während der Öffnungszeiten persönlich in der Tourist-Information vorbei und geben Sie das ausgefüllte Formular dort ab.
Die Abgabe des Formulars muss zwingend persönlich erfolgen.
Im Anschluss erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie die erforderlichen Vordrucke für die Ausgabe der Gästekarten.
Gästebeitrag
Wenn Sie ein Ferienobjekt in Ilsenburg (Harz) vermieten, sind Sie verpflichtet, den Gästebeitrag im Auftrag der Stadt Ilsenburg (Harz) zu erheben.
Der vereinnahmte Gästebeitrag ist anschließend monatlich in der Tourist-Information der Stadt Ilsenburg (Harz) einzuzahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kolleginnen der Tourist-Information.
Die aktuelle Gästebeitragssatzung finden Sie hier.
Hier finden Sie das Buchungsformular für ihren Eintrag auf www.ilsenburg.de