Hier finden Sie die "Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" vom 25.03.2021. Die Verordnung tritt am 29.03.2021 in Kraft und mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.
11. Verordnung des LSA inkl. aller Änderungen
RKI - Dashboard (Innerdeutsche Risikogebiete)
Nach § 5 (1) ist die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken untersagt. Eine Beherbergung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist.
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